Allgemeingeschäftsbedingungen
Allgemeingeschäftsbedingungen für die Personalvermittlungen:
1. VERTRAGSGEGENSTAND
DINH Group UG (haftungsbeschränkt) ist ein Personalvermittlungsunternehmen, die qualifizierte Fach- und Führungskräfte (im folgenden Kandidaten genannt) an ihre Auftraggeber vermittelt.
1.1 Soweit die Parteien keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen geschlossen haben, gilt ausschließlich dieser Vertrag.
1.2 Mit der Empfehlung eines Kandidaten durch den Auftraggeber gilt dieser Vertrag als vom Auftraggeber akzeptiert.
1.3 Ein Kandidat gilt als durch DINH Group empfohlen, sobald dem Auftraggeber Informationen übermittelt wurden, die es ermöglichen, den Kandidaten zu identifizieren.
1.4 Es besteht für DINH Group keine Verpflichtung bezüglich einer Anzahl an Kandidaten oder einer Lieferfrist.
2. HONORARANSPRUCH
2.1 Schließt der Kunde (oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen) innerhalb von 12 Monaten mit einem von DINH Group empfohlenen Kandidaten einen Vertrag Arbeitsvertrag, freier Mitarbeitervertrag oder eine vergleichbare vertragliche Abrede),so ist der Kunde verpflichtet an DINH Group eine Vermittlungsprovision zu zahlen. Der Honoraranspruch besteht auch dann, wenn zu diesem Zeitpunkt dieser Vermittlungsvertrag bereits beendet ist. Der Vergütungsanspruch entsteht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Kunde und Kandidat.
2.2 Falls sich ein von DINH Group empfohlener Kandidat innerhalb der letzten 6 Monate im Bewerbungsprozess beim Auftraggeber befand oder befindet, muss der Kunde DINH Group binnen 3 Werktagen ab Empfehlung des Kandidaten durch DINH Group darüber in Textform informieren. Auf Wunsch des Auftraggebers wird der Auftragnehmer dann keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Kandidaten erbringen und dieser Kandidat gilt dann nicht als Kandidat von DINH Group. Der Auftraggeber kann in einem solchen Fall die weitere Betreuung des Kandidaten durch DINH Group beauftragen, wodurch bei Vertragsschluss der vereinbarte Honoraranspruch entsteht. Auf Verlangen von DINH Group erbringt der Auftraggeber binnen 14 Tagen einen entsprechenden Nachweis, wann und wie der Kunde Kenntnis von dem Kandidaten erlangt hat.
2.3 Die Vermittlungsprovision ist abhängig von den beruflichen und sprachlichen Qualifikationen des Kandidaten.
Es können gegebenenfalls individuelle Gebühren Faktoren berechnet werden. Dafür ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer notwendig siehe oben.
Alle Preise sind in Netto und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%).
Soweit nicht anders im Angebot siehe oben verhandelt ist die Vermittlungsprovision in voller Höhe bei Arbeitsantritt eines einzelnen Kandidaten auf das Geschäftskonto der DINH Group UG zu überweisen. Sollte eine Ratenzahlung in Form einer Anstellungsgarantie vereinbart worden sein, werden alle Raten ab der 2. nur eine Gültigkeit haben, wenn ein Anstellungsverhältnis zum oben genannten Auftraggeber bestehen bleibt. Es werden somit nur Folgeraten in Rechnung gestellt bis das Arbeitsverhältnis aus belegbaren Gründen vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber gekündigt wird und eine Wiederanstellung mindesten 1 Jahr nicht erfolgt.
2.4 Werden aufgrund dieses Vermittlungsvertrages mit mehreren Bewerbern Verträge geschlossen, wird die Vermittlungspauschale für jeden einzelnen Vertrag in voller Höhe fällig.
2.5 Der Vermittlungsvereinbarung ist ebenfalls rechtsgültig im Falle der Einstellung von vorgeschlagenen Bewerbern in anderen vom Unternehmer gegründeten, verwalteten oder betriebenen Unternehmen. Vorallem die der Unternehmen gehörenden Betriebsstätten in Deutschland.
2.6 Die in Rechnung gestellte Vermittlungsprovision versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist ohne Abzug auf folgendes Konto zu begleichen:
Kontoverbindung:
DINH Group UG
Bank: Müritz Sparkasse
IBAN: DE10 1505 0100 0641 0207 16
BIC: NOLADE21WRN
Befindet sich der Kunde in Verzug, hat der Auftraggeber Anspruch auf Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber behält sich die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden vor.
2.6 Bei nachträglicher Kündigung oder sonstiger Beendigung des Vertrages seitens des Kandidaten findet eine Rückerstattung der 2. Rate und folgend erst statt, wenn die Kündigung nachweisbar bei der DINH Group UG eingetroffen ist.
2.7 Dem Personalvermittler DINH Group UG steht nur dann ein Anspruch auf Aufwendungszusatz zu, wenn dies gesondert schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.
3. EIGNUNG DES KANDIDATEN
3.1 Der Auftraggeber sichtet Lebensläufe und führt persönliche oder telefonische Vorgespräche mit den Kandidaten um deren Eignung zu ermitteln. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben des Kandidaten oder der persönlichen Einschätzungen wird von DINH Group UG nicht übernommen. Die abschließende Beurteilung, ob der Kandidat die gewünschten Fähigkeiten und die charakterliche Eignung für die jeweilige Aufgabe besitzt, erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber.
3.2 Wird der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten ohne wichtigen Grund seitens des Auftraggeber gekündigt, bleibt der Vergütungsanspruch für die Vermittlung durch DINH Group bestehen. Es findet keine Rückerstattung oder Nachbesetzung durch den Auftraggeber statt. Sollte vom Arbeitgeber eine Kündigung an den vermittelten Arbeitnehmer erfolgen, wird die DINH Group die restlichen Raten erlassen unter zwei Bedingungen:
Bedingungen Nummer 1: Mindestens drei schriftliche Mahnungen (nach deutscher Gesetzesform) an der Arbeitnehmer mit Kopie (per Mail oder Post) an DINH Group müssen erfolgen. Die Kopie des Mahnungsschreiben an die DINH Group darf dabei nicht später als 5 Werktage später eintreffen.
Bedingungen Nummer 2: Der Arbeitgeber muss der DINH Group die Chance geben vorhandene Schwierigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu schlichten. Sollte zwei Wochen nach der dritten Mahnung die Schwierigkeiten nicht geklärt sein, erlässt die DINH Group die restlichen Raten. Für den Erlass der Restraten ist eine Kopie des Kündigungsschreiben oder ein anderer Nachweis der Beendigung des Beschäftigungsverhältnis notwendig.
3.3 Bei Einstellung von ausländischen Kandidaten obliegt es dem Auftraggeber die entsprechenden arbeitsrechtlichen Prozesse unverzüglich behördlich zu hinterfragen und zu veranlassen.
4. INFORMATIONSPFLICHTEN
4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich DINH Group UG umgehend über alle Umstände zu informieren, die Auswirkungen auf die Personalvermittlung haben können.
4.2 Kommt ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten zustande, informiert der Kunde DINH Group UG eigeninitiativ und innerhalb von 3 Werktagen ab Vertragsschluss (zwischen Auftraggeber und Kandidat) in Textform darüber. In diesem Fall übermittelt der Kunde zusätzlich alle für Provisionsberechnung notwendigen Informationen, insbesondere den Arbeitsvertrag an DINH Group UG. Hierzu stellt der Kunde sicher, dass der Kandidat sein Einverständnis zur Datenübermittlung erteilt hat, dass DINH Group UG alle zur Berechnung notwendigen Informationen und Unterlagen erhalten und einsehen kann.
5. ACTIVE SOURCING UND DIREKTANSPRACHE
Beauftragt der Auftraggeber DINH Group mit der aktiven Suche geeigneter Kandidaten um eine vakante Position zu besetzen, gelten folgende zusätzlichen Vereinbarungen.
5.1 Vor Beginn der Kandidatensuche informiert der Auftraggeber DINH Group UG detailliert in Textform oder telefonisch über die vakante Position und das zu suchende Anforderungsprofil (notwendigen Eigenschaften und Fähigkeiten) eines passenden Kandidaten. Werden nach Beginn die Suchparameter durch den Auftraggeber verändert, bedingt dies den Abbruch der aktuellen Suche und den Beginn einer neuen Suche, da Kandidatenselektionen, Stellenausschreibungen und Suchprozesse neu bearbeitet werden müssen. Die Veränderungen müssen dem Auftragnehmer in Textform mitgeteilt werden. Sollte DINH Group UG sich nicht in der Lage sehen, Kandidaten für das veränderte Suchprofil zu finden, wird DINH Group UG den Auftraggeber darüber informieren und das Projekt nicht weiter fortsetzen.
5.4 Der Auftraggeber gibt DINH Group UG zu jedem Kandidaten binnen 7 Werktagen nach Empfehlung eine Rückmeldung, ob der Kandidat im Prozess weiterhin berücksichtigt oder abgesagt werden soll.
5.5 Es besteht für DINH Group UG keine Pflicht zur Besetzung der vakanten Position.
5.6 Dem Auftraggeber ist bewusst, dass es sich bei den Angaben im Anforderungsprofil um grundsätzliche Zielvorstellungen handelt. Der Kunde ist sich daher auch bewusst, dass je nach Lage des Bewerbermarktes eine Besetzung der Position mit den vorgegebenen Rahmenbedingungen und Zielvorgaben nicht möglich sein kann. Unter Betrachtung des Gesamtinteresses vom Auftraggeber und DINH Group UG dürfen entsprechend auch Bewerber vorgeschlagen werden, die nicht alle gewünschten Eigenschaften und Fähigkeiten besitzen oder nur zu für sie günstigeren Arbeitsbedingungen bereit sind sich zu bewerben.
6. HAFTUNGS / GEWÄHRLEISTUNG
6.1 DINH Group UG übernimmt bei Erfüllung des Vermittlungsvertrages keine Garantie oder Gewährleistung für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb der Vertragslaufzeit.
6.2 DINH Group UG übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die Qualität und Güte der Arbeitsleistung des vermittelten Kandidaten. Sie sind ebenso wie Eigenschaften, Qualifikationen und /oder schriftliche oder mündliche Angaben des Kandidaten keine Zusicherung von DINH Group UG
6.3 Die Überprüfung der vom Kandidaten gemachten Angaben obliegt allein dem Auftraggeber.
6.4 Für Vermögensschäden aus Vermittlungstätigkeit haftet DINH Group nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das gilt nicht für die gesetzliche Haftung aus unerlaubter Handlung nach §§ 823 ff BGB.
7. DATENSCHUTZ UND VERSCHWIEGENHEIT
7.1 Der Auftragnehmer hat seine Mitarbeiter arbeitsvertraglich auf das Datengeheimnis und damit zur Verschwiegenheit verpflichtet. Es ist ihnen untersagt, geschützte kundenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, sonst zu nutzen, Dritten bekannt zu geben oder zugänglich zu machen. Die Verpflichtung auf das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.
7.2 Die Daten werden vertraulich und entsprechend den Datenschutzvorschriften vom Auftragnehmer sowie des Bundesdatenschutzgesetzes, der EU-DSGVO und weitere gesetzlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt.
7.3 Der Kunde ist damit einverstanden, dass DINH Group UG die Kontaktdaten des Auftraggebers auch nach Beendigung des Vermittlungsvertrages für weitere Kontaktpflege, Newsletter Zusendung und vergleichbarem erheben, verarbeiten und nutzen darf.
7.4 Die Bewerberexposés von Bewerbern, die der Auftraggeber von dem Auftragnehmer erhält, bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Jedes Bewerberexposé ist streng vertraulich zu behandeln. Es ist bei Nichteinstellung des Bewerbers unverzüglich an den Auftragnehmer zurückzugeben. Eine Weitergabe an Dritte sowie das Erstellen von Kopien für den eigenen Gebrauch ist nicht erlaubt.
8. KÜNDIGUNG DES VERTRAGES
8.1 Jede Vertragspartei kann den Vermittlungsabkommen zu jeder Zeit kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für DINH Group UG insbesondere vor, wenn der Kunde seinen o. g. Pflichten nicht oder unzureichend nachkommt. Dieses Angebot dient nur zur Festlegung der Dienstleistungen und der dazugehörigen Preise. Der Auftraggeber und auch der Auftragnehmer kann zu jeder Zeit vom Abkommen zurücktreten soweit kein Angestelltenverhältnis mit einem vorgeschlagenen Bewerber unterzeichnet wurde. Hierbei hat der Auftragnehmer ein Recht darauf bei Bedarf Lohnzettel, Arbeitsnachweise oder auch Kündigungsnachweise einzufordern.
8.2 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform per E-Mail, Fax, Brief oder auch digitalen Nachrichtendienste.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 Sollte ein Teil dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies im Zweifel nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragspartner werden anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem beabsichtigten Zweck entsprechende Regelung in zulässiger Weise treffen.
9.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aller Verträge zwischen den Vertragsparteien bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
9.3 Die in diesen Geschäftsbedingungen verwendeten männlichen Bezeichnungen dienen ausschließlich der besseren Lesbarkeit und gelten für beide Geschlechter.
9.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Vertragspartner Waren (Müritz). Dies gilt für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Urkunden-, Scheck- und Wechselprozessen, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
9.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10. Stand
Diese AGB´s haben eine Gültigkeit Stand 5. März 2024
Allen weiteren Abstimmungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer haben nur eine Gültigkeit nach einer schriftlichen Niederschrift mit Unterschrift.